AGB
1. Vertragsgegenstand
Die Verwaltung übernimmt im Rahmen eines schriftlichen Mandats die kaufmännische und/oder technische Verwaltung von Immobilien gemäss den vereinbarten Leistungen.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Verwaltungsmandats zustande.
3. Pflichten der Verwaltung
Die Verwaltung verpflichtet sich zur:
• Sorgfältigen und gewissenhaften Erfüllung der vereinbarten Aufgaben
• Wahrung der Interessen des Eigentümers
• Transparenten Berichterstattung über Einnahmen, Ausgaben und Verwaltungstätigkeiten
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
• Alle für die Verwaltung erforderlichen Unterlagen bereitzustellen
• Die vereinbarte Vergütung fristgerecht zu bezahlen
• Änderungen (z. B. Eigentümerwechsel) rechtzeitig mitzuteilen
5. Vergütung
Die Vergütung erfolgt gemäss dem individuell vereinbarten Vertrag oder der aktuellen Preisliste der Verwaltung. Alle Preise verstehen sich exkl. MWST, sofern nicht anders angegeben.
6. Vertragsdauer und Kündigung
Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate, sofern nicht anders vereinbart. Eine Kündigung ist unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten auf das Ende der Vertragsdauer möglich.
7. Haftung
Die Verwaltung haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Für Handlungen von Hilfspersonen wird die Haftung im gesetzlichen Rahmen ausgeschlossen.
8. Datenschutz
Die Verwaltung behandelt sämtliche Kundendaten vertraulich und gemäss der geltenden Datenschutzgesetzgebung.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für Streitigkeiten gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2025